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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden

TEAMTHINK,
Dipl. Psych. Weert Kramer, Schauenburgerstr. 116, 24118 Kiel

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Der Auftragnehmer führt für den Auftraggeber Beratung, Seminare, Workshops, Coachings, Teamentwicklung oder Incentives zur Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern durch.
  2. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, in Zukunft für ihn je nach Absprache tätig zu werden.

§ 2 Leistungen des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung auf der Grundlage gemeinsam mit dem Vertragspartner verabschiedeter Konzepte.
  2. Art und Umfang der Leistungserbringung vereinbaren die Vertragsparteien im Einzelnen einvernehmlich durch eine vom Auftraggeber unterzeichnete Auftragsbestätigung für das jeweilige aktuelle Angebot des Auftragnehmers. In dem Angebot des Auftragnehmers ist das Konzept der jeweiligen Veranstaltung zu beschreiben und der zeitliche Aufwand für Planung und Durchführung anzugeben. Es steht dem Auftraggeber frei, einzelne Veranstaltungen aus dem Angebot des Auftragnehmers zu streichen oder das Angebot des Auftragnehmers insgesamt abzulehnen.

§ 3 Vergütung

  1. Das Honorar beträgt XXX Euro pro Durchführungstag. Vorbereitungstage/ Stafftage/Konzeptionstage werden mit XXX Euro pro Tag berechnet. Telefonisches Coaching/Beratung/ Telefonkonferenzen werden mit XXX Euro pro Stunde berechnet.
  2. Außergewöhnliche Beratungsleistungen, insbesondere die Anfertigung umfangreicher Gutachten, werden nach vorheriger Vereinbarung zwischen den Parteien gesondert vergütet.
  3. Das Honorar wird innerhalb von 14 Tagen nach Durchführung einer Veranstaltung und Rechnungsstellung fällig.
  4. Anfallende Hotel- und Reisekosten, Kosten für Seminarräume, Tagungstechnik, Druck- und Konfektionierungskosten für Seminarunterlagen und Kosten für Teamevents übernimmt der Auftraggeber.
  5. Fahrkosten hin- und zurück vom Veranstaltungsort werden mit XXX € pro Kilometer berechnet.

 

§ 4 Sonstige Ansprüche

  1. Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.
  2. Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

§ 5 Vertragsdauer

Dieser Vertrag tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft und kann von den Vertragsparteien jederzeit durch schriftliche Erklärung gekündigt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Erklärung beim Auftragnehmer. Für Veranstaltungen, die vor dem Zeitpunkt der Kündigung in Auftrag gegeben worden sind, gilt der Vertrag bis zur Durchführung fort.

§ 6 Dienstzeit und Dienstort

Zeit und Ort der Durchführung sowie den Beginn der Vorbereitung einer Veranstaltung vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich.

§ 7 Stornoregelung

  1. Der Auftraggeber kann Aufträge zur Durchführung von Veranstaltungen jederzeit vor Veranstaltungsbeginn durch eine schriftliche Erklärung stornieren. Maßgeblich ist der Eingangstermin der Erklärung beim Auftragnehmer.
  2. Im Falle einer Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer einen pauschalierten Schadenersatzanspruch gegen den Auftraggeber in folgender Höhe: Stornierung nach Beginn der Vorbereitung einer Veranstaltung bis 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Gesamthonorars. Stornierung weniger als 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Gesamthonorars.

§ 8 Haftung

Die Vertragsparteien haften im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ihr Verschulden oder das Verschulden einer von ihnen beauftragten Person zurückzuführen sind.

§ 9 Medieneinsatz

  1. Der Auftraggeber übergibt Medien/Geräte in einem technisch einwandfreien Zustand an den Auftragnehmer.
  2. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch einen seminartypischen Gebrauch der Materialien und Geräte verursacht werden.
  3. Der Auftraggeber stellt die zur Durchführung des Seminars notwendigen technischen Geräte und Verbrauchsmaterialien. Dazu gehören je nach Bedarf Flipchart, MetaPlanWände (Pin-Wände), Beamer mit Projektionsfläche, Videokamera.

§ 10 Wettbewerbsverbot

  1. Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.
  2. Die Nutzung der Informationen, die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, ist auf die von dem Auftraggeber in Auftrag gegebenen Veranstaltungen beschränkt.

§ 11 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer die für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen mit genauen Informationen rechtzeitig vorgelegt werden. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

§ 12 Schweigepflicht, Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichgültig ob es dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn schriftlich von dieser Schweigepflicht entbindet.
  2. Der Auftragnehmer ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen seiner Tätigkeit zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Bei Einschaltung Dritter hat der Auftragnehmer deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.
  3. Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Verschwiegenheit gilt 2 Jahre über die Kündigung dieses Vertrags hinaus.

§ 13 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können.
  2. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Kündigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

§ 14. Urheberrechte

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Schulungsunterlagen frei von Rechten Dritter sind. Sämtliches vertragsgegenständliches Know-how, das in das Training eingebracht wird, bleibt in der exklusiven Verwertung des Urhebers. Der Auftraggeber darf das im Rahmen des Trainings entstehende Know-how unentgeltlich nutzen.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kiel.